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INFORMATIONEN

zum Betreuungsangebot an der Oskar-Schwenk-Schule
im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule"

Die Stadt Waldenbuch bietet eine Betreuung für Grundschüler an der Oskar-Schwenk-Schule zu folgenden Bedingungen an:

I. BETREUUNGSZEIT

 

Für Grundschüler wird eine Betreuung in der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr angeboten. Nach der Konzeption des Kultusministeriums setzt sich die Betreuung aus verlässlichen Unterrichtzeiten der Schule sowie einem Betreuungsangebot der Stadt außerhalb der Unterrichtszeit zusammen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kinder nur an einzelnen Wochentagen betreuen zu lassen. Die tageweise Betreuung setzt allerdings eine verbindliche Anmeldung für das gesamte Schuljahr voraus.

II. BETREUUNGSANGEBOT

 

Je nach Anzahl der Anmeldungen findet die Betreuung außer in dem für die ehemalige Kernzeitenbetreuung eingerichteten Zimmer in weiteren Klassenzimmern im Grundschultrakt der Oskar-Schwenk-Schule statt.

III. FERIENREGELUNG

 

Das Betreuungsangebot ist an die Ferienregelung der städtischen Kindergärten angelehnt, das heißt, eine Betreuung findet auch an den Schulferientagen statt, an denen die städtischen Kindergärten geöffnet haben (an einzelnen Brückentagen zwischen Feiertagen findet keine Betreuung statt).

IV. GEBÜHREN

 

Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sitzung am 27.05.2008 die Gebührenordnung für die Verlässliche Grundschule neu gefasst.
Die Gebührenordnung tritt am 01.09.2008 in Kraft.

Einkommen
pro Monat
1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 oder mehr
Kinder
bis 1.000 € 31,50 € 20,00 € 12,00 € 0,00 €
bis 1.500 € 39,00 € 26,50 € 20,00 € 13,00 €
bis 2.000 € 48,50 € 32,50 € 27,50 € 18,50 €
bis 2.500 € 55,00 € 41,00 € 34,00 € 23,00 €
bis 3.000 € 62,00 € 48,50 € 41,50 € 27,00 €
bis 3.500 € 72,00 € 55,00 € 48,50 € 31,00 €
bis 4.000 € 77,50 € 60,00 € 52,50 € 34,00 €
bis 5.500 € 88,00 € 69,50 € 60,00 € 39,50 €
bis 7.000 € 107,50 € 83,00 € 72,00 € 48,50 €
über 7.000 € 130,50 € 102,50 € 86,50 € 58,00 €

 

Die Tagesgebühr beträgt ein Fünftel der genannten Sätze. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 2 Wochentage

 

Die anrechenbaren Einkünfte werden wie folgt berechnet:

1. Einkünfte

 

a)

Bruttoeinkünfte nach § 2 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz. Bei Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, wird das Einkommen wie bei Ehegatten errechnet.

 

b)

Es gelten die Einkünfte des Jahres, das dem Beginn des Schuljahres vorausgeht. Zur Ermittlung des maßgebenden Monatseinkommen wird der Gesamtbetrag durch 12 geteilt.

 

c)

Wurden die Einkünfte nicht während des ganzen Jahres erzielt, ist eine Umrechnung auf Monate vorzunehmen.

 

d)

Wurden keine Einkünfte im Vorjahr erzielt, ist das Monatseinkommen des Veranlagungsmonats zugrunde zu legen.

2. Unterhaltungsleistungen

 

Unterhaltsleistungen des nicht erziehenden Elternteils sind den Einkünften anzurechnen.

Die Gebühren werden zu Beginn des Schuljahres fällig und in monatlichen Teilbeträgen eingezogen. Zur Verwaltungsvereinfachung ist der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Die Stadtverwaltung hat keine Unterlagen über die Einkommensverhältnisse einzelner Einwohner. Sofern mit der Anmeldung keine Einkommensnachweise vorgelegt werden, bitten wir um Verständnis für die Regelung, dass ein Gebührenbescheid über die Höchstgebühr ausgestellt wird. Wir müssen Ihnen dann die kleine Mühe zumuten, die in Ihrem Fall zutreffende Ermäßigung zu beantragen. Dies geschieht unter Vorlage Ihrer Einkommensverhältnisse beim Kämmereiamt, Marktplatz 5, Waldenbuch.

V. VERBINDLICHE ANMELDUNG

 

Damit die Betreuung pünktlich ab Schuljahresbeginn 2008/2009 am 15.09.2008 angeboten werden kann, bitten wir Sie, Ihre verbindliche Anmeldung auf dem verlinkten Formular zu erklären. Das ausgefüllte Anmeldeformular kann auch im Sekretariat der Oskar-Schwenk-Schule abgegeben werden.

VI. WEITERE INFORMATIONEN

 

Für weitere Informationen zur Betreuung im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" steht Ihnen Frau Bock oder die Schulleitung der Oskar-Schwenk-Schule gerne zur Verfügung.


Ihre
Stadtverwaltung

date modified 29-10-2008 10:49
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